Überblick
Wem gehört ein KI-generiertes Logo? Wann verletzt ein KI-Bild fremde Rechte? Und was ist ein übernommener Liedtext wirtschaftlich wert?
Drei deutsche Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 2025 und 2026 zeigen, welche Rechtsfragen entstehen, wenn Künstliche Intelligenz bei der Entwicklung von Logos, Bildern und Musik eingesetzt wird.
Für Unternehmen, Kreative und Rechteinhaber stellt sich häufig noch eine weitere Frage: Wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, wie hoch ist der daraus entstandene Schaden?
Gerichte entscheiden über Rechtsverletzungen und mögliche Schadensersatzansprüche. Für die wirtschaftliche Bewertung können sie Sachverständige hinzuziehen. Auch die beteiligten Parteien können unabhängige Gutachten in Auftrag geben.
Prof. Dr. Claudia Bünte ist von der IHK Berlin öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Marketing (insbesondere Marken) und Wirtschaftskommunikation. Sie beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Markenführung, Marketing und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz.78
Anhand von drei Gerichtsentscheidungen erläutert sie, welche Fragen sich aus solchen Fällen für die wirtschaftliche Bewertung von Marken, Kreativleistungen und Nutzungsrechten ergeben können.
Hinweis zur Einordnung: Die vorgestellten Gerichtsentscheidungen sind keine eigenen Gutachtenfälle von Prof. Dr. Claudia Bünte. Die nachfolgend beschriebenen möglichen Gutachtenaufträge sind beispielhafte Szenarien und keine tatsächlichen Aufträge aus diesen Verfahren.
Die drei Gerichtsfälle im Überblick
-
Fall 1
Amtsgericht München
Drei KI-generierte Logos
Ein langer Prompt, viele Korrekturen oder ein hoher Zeitaufwand genügen allein nicht für Urheberrechtsschutz.
Ergebnis: Klage abgewiesenZum Fall -
Fall 2
Oberlandesgericht Düsseldorf
Ein Unterwasserfoto wird zur KI-Illustration
Die Übernahme der bloßen Bildidee begründet keine Urheberrechtsverletzung.
Ergebnis: Beschwerde zurückgewiesenZum Fall -
Fall 3
Landgericht Frankfurt am Main
Menschlicher Liedtext, KI-generierte Musik
Ein menschlicher Liedtext verliert seinen Schutz nicht allein dadurch, dass KI die Musik erzeugt.
Ergebnis: Einstweilige Verfügung bestätigtZum Fall
Das Wichtigste im Überblick
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen. Die ausführliche Erläuterung finden Sie im jeweiligen Fall.
Wann sind KI-generierte Logos urheberrechtlich geschützt?
Urheberrechtsschutz kann auch bei KI-gestützten Ergebnissen bestehen. Voraussetzung ist jedoch, dass eigene menschliche Gestaltungsentscheidungen das konkrete Ergebnis ausreichend prägen. Ein langer Prompt, viele Korrekturen oder ein hoher Zeitaufwand genügen dafür allein nicht.12
Mehr in Fall 1Kann ein KI-generiertes Logo trotzdem als Marke geschützt werden?
Ein KI-generiertes Logo kann grundsätzlich markenrechtlich geschützt werden, auch wenn es keinen Urheberrechtsschutz genießt. Dafür müssen die jeweiligen markenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.3
Mehr in Fall 1Wann verletzt eine KI-Illustration die Rechte an einem Originalfoto?
Es kommt darauf an, ob rechtlich geschützte Elemente der konkreten Gestaltung übernommen wurden. Die Idee, einen Hund unter Wasser mit einem roten Ball darzustellen, genießt für sich genommen keinen Urheberrechtsschutz.4
Mehr in Fall 2Verliert ein menschlicher Liedtext seinen Urheberrechtsschutz, wenn KI die Musik erzeugt?
Nein. Ein von einem Menschen geschaffener und urheberrechtlich geschützter Liedtext verliert seinen Schutz nicht allein dadurch, dass anschließend KI zur Musikproduktion eingesetzt wird.5
Mehr in Fall 3Wie lässt sich der wirtschaftliche Schaden durch eine unerlaubte Nutzung berechnen?
Eine mögliche Grundlage ist die Lizenzanalogie. Dabei wird ermittelt, welche angemessene Vergütung ein Nutzer hätte bezahlen müssen, wenn er vor der Verwendung eines geschützten Werks eine entsprechende Nutzungserlaubnis eingeholt hätte.9
Mehr zur SchadensbewertungWann hilft ein unabhängiges Sachverständigengutachten?
Ein Sachverständigengutachten kann sinnvoll sein, wenn die rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vorliegen, aber über dessen wirtschaftliche Höhe gestritten wird. Die rechtliche Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe Schadensersatz geschuldet wird, trifft das Gericht.10
Mehr in den häufigen FragenFall 1 · Urheberrecht an KI-Logos
Fall 1: Drei KI-generierte Logos – wann besteht Urheberrechtsschutz?
Amtsgericht München, Urteil vom 13. Februar 2026, Az. 142 C 9786/251
Worum ging es?
Ein Mann hatte mithilfe generativer KI drei Logos erstellt. Ein Bekannter übernahm diese anschließend ohne seine Zustimmung und verwendete sie auf seiner eigenen Website.
Der Ersteller verlangte, dass der Bekannte die Logos entfernt und künftig nicht mehr verwendet.
Das Amtsgericht München wies die Klage ab.
Nach Auffassung des Gerichts waren die drei Logos keine persönlichen geistigen Schöpfungen des Klägers und deshalb nicht durch das Urheberrecht geschützt.1
Die drei Logos aus dem Gerichtsverfahren

Warum hat das Gericht so entschieden?
Die drei Logos sind besonders interessant, weil der Kläger bei ihrer Erstellung sehr unterschiedlich mit der KI gearbeitet hatte.
1. Das Logo mit Laptop und Gesetzesbuch
Für dieses Logo verwendete der Kläger einen kurzen, zweizeiligen Prompt. Er wollte ein einfaches, aber ungewöhnliches Logo für eine Website, auf der Gesetzestexte gelesen werden können.
Das Gericht konnte darin keine eigenen kreativen Entscheidungen erkennen, die das Ergebnis ausreichend geprägt hätten.
2. Das Logo mit Briefumschlag und Säulengebäude
Hier hatte der Kläger einen deutlich umfangreicheren Prompt mit rund 1.700 Zeichen formuliert und getestet.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass er der KI trotz dieser ausführlichen Beschreibung wesentliche gestalterische Entscheidungen überlassen hatte.
Der Aufwand beim Schreiben und Testen eines Prompts allein begründet noch keine persönliche geistige Schöpfung.
3. Das Logo mit den sich schüttelnden Händen und der Glocke
Bei diesem Logo hatte der Kläger vier KI-Vorschläge erhalten und einen davon ausgewählt.
Anschließend veranlasste er weitere Änderungen, beispielsweise an der Darstellung der Hände. Unter anderem ließ er die Hautfarben verändern und die Hände filigraner gestalten.
Das Gericht wertete diese Schritte jedoch überwiegend als handwerkliche Korrekturen und allgemeine Gestaltungsvorgaben, nicht als ausreichend prägende eigene kreative Entscheidungen.
Urheberrechtsschutz kann auch bei KI-gestützten Ergebnissen bestehen. Voraussetzung ist jedoch, dass eigene menschliche Gestaltungsentscheidungen das konkrete Ergebnis ausreichend prägen. Ein langer Prompt, viele Korrekturen oder ein hoher Zeitaufwand genügen dafür allein nicht.12
Was bedeutet das für Marken und Unternehmen?
Der Fall zeigt, dass die Übernahme eines fremden KI-generierten Logos nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Ob ein Logo urheberrechtlich geschützt ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Dabei ist außerdem zwischen Urheberrecht und Markenrecht zu unterscheiden.
Ein KI-generiertes Logo kann grundsätzlich markenrechtlich geschützt werden, auch wenn es keinen Urheberrechtsschutz genießt. Dafür müssen die jeweiligen markenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.3
Das Amtsgericht München hatte ausschließlich über die geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüche zu entscheiden.
Welche angemessene Lizenzvergütung wäre für die konkrete, unerlaubte Verwendung des geschützten Logos zu zahlen gewesen?
Fachliche Einordnung der Autorin zum hypothetischen Szenario – keine Aussage des Gerichts.
Fall 2 · Fotografie als KI-Vorlage
Fall 2: Ein Unterwasserfoto wird zur KI-Illustration – wann werden fremde Bildrechte verletzt?
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 2. April 2026, Az. I-20 W 2/264
Worum ging es?
Eine Tierfotografin hatte einen Hund unter Wasser fotografiert. Ein früherer Kooperationspartner verwendete dieses Foto als Vorlage für eine KI-generierte Illustration.
Anschließend veröffentlichte er die neue Abbildung auf seiner Website.
Die Fotografin wollte ihm die weitere Verwendung im Eilverfahren gerichtlich untersagen lassen. Sie argumentierte, die KI-Illustration verletze ihre Rechte am Originalfoto.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies ihre Beschwerde zurück.4
Originalfotografie und KI-generierte Illustration im Vergleich


Warum entschied das Gericht so?
Beide Bilder zeigen einen Hund unter Wasser mit einem roten Spielzeug.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die für den Urheberrechtsschutz maßgeblichen individuellen Gestaltungselemente der Originalfotografie nicht in die KI-Illustration übernommen worden waren.
Auf dem Originalfoto stehen der Hundekopf und der rote Ball im Mittelpunkt. Der übrige Körper tritt durch die Perspektive und Unschärfe weitgehend in den Hintergrund. Dadurch entsteht eine realistische, dynamische Darstellung.
In der KI-generierten Illustration ist dagegen der gesamte Hundekörper zu erkennen. Auch die Vorderpfoten greifen scheinbar nach dem Ball. Das Bild hat einen comichaften Charakter.
Die durch Perspektive, Belichtung und Unschärfe erzeugte Wirkung des Originals findet sich nach Auffassung des Gerichts darin nicht wieder.
Das OLG Düsseldorf unterschied zwischen der allgemeinen Bildidee und ihrer konkreten kreativen Umsetzung.
Die Idee, einen Hund unter Wasser mit einem roten Ball darzustellen, genießt für sich genommen keinen Urheberrechtsschutz.
Deshalb sah das Gericht in der veröffentlichten KI-Illustration keine Verletzung der geltend gemachten Urheber- und Lichtbildrechte.4
Nicht entschieden wurde, ob bereits das Hochladen der fremden Fotografie in das KI-System rechtlich zulässig gewesen war.
Was bedeutet das für Werbung und Marketing?
KI ermöglicht es, bestehende Fotografien innerhalb kurzer Zeit in Illustrationen, Werbegrafiken oder andere Bildformate umzuwandeln.
Das Düsseldorfer Urteil zeigt, dass die Übernahme der bloßen Bildidee keine Urheberrechtsverletzung begründet. Es kommt darauf an, ob rechtlich geschützte Elemente der konkreten Gestaltung übernommen wurden.
Für Unternehmen und Agenturen bedeutet das: Die Verwendung einer fremden Fotografie als KI-Vorlage sollte nicht ohne Prüfung der erforderlichen Nutzungsrechte erfolgen.
Welche Lizenzvergütung wäre für die konkrete kommerzielle Nutzung einer geschützten Fotografie oder ihrer geschützten Gestaltung angemessen gewesen?
Fachliche Einordnung der Autorin zum hypothetischen Szenario – keine Aussage des Gerichts.
Fall 3 · Sprachwerk und KI-Musik
Fall 3: Menschlicher Liedtext, KI-generierte Musik – welche Rechte bestehen an dem Text?
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Dezember 2025, Az. 2-06 O 401/255
Worum ging es?
Eine Frau hatte nach ihren Angaben einen Liedtext selbst geschrieben.
Ihr Partner verwendete anschließend die KI-Anwendung SunoAI, um daraus einen Song zu produzieren.
Später veröffentlichte ein Vertriebsunternehmen einen Song einer anderen Künstlerin, dessen Text wesentliche Übereinstimmungen mit dem ursprünglichen Liedtext aufwies.
Die Verfasserin des Originaltextes ging dagegen gerichtlich vor.
Die Gegenseite bezweifelte jedoch, dass der ursprüngliche Liedtext tatsächlich von einem Menschen geschrieben worden war.
Ein von der Gegenseite vorgelegtes Gutachten verwies unter anderem auf sprachliche Wiederholungen, logische Brüche und einfache, formelhafte Formulierungen, die als Hinweise auf eine KI-Erstellung gewertet wurden.
Das Landgericht Frankfurt am Main ließ sich davon nicht überzeugen.
Warum war der Liedtext urheberrechtlich geschützt?
Die Verfasserin und ihr Partner legten eidesstattliche Versicherungen vor und erläuterten, wie der Text entstanden war.
Dazu gehörten auch datierte Textfassungen.
Das Gericht hielt die menschliche Urheberschaft auf Grundlage dieser Unterlagen und Erklärungen für ausreichend glaubhaft gemacht.
Zudem stellte es fest, dass der später veröffentlichte Liedtext zwar nicht vollständig identisch mit dem ursprünglichen Text war, aber geschützte Teile davon übernommen hatte.
Ein von einem Menschen geschaffener und urheberrechtlich geschützter Liedtext verliert seinen Schutz nicht allein dadurch, dass anschließend KI zur Musikproduktion eingesetzt wird.5
Eine wichtige Besonderheit
Das Landgericht Frankfurt entschied in einem einstweiligen Verfügungsverfahren.
Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren, in dem unter bestimmten Voraussetzungen vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird.
Das Gericht bestätigte die zuvor erlassene einstweilige Verfügung. Dabei durfte es seine Entscheidung auf Tatsachen stützen, die ausreichend glaubhaft gemacht waren.6
Die Entscheidung betraf Unterlassungsansprüche sowie einen Auskunftsanspruch zu Herkunft und Vertriebswegen. Die im Eilverfahren ebenfalls verlangte Auskunft über erzielte Gewinne wurde zurückgewiesen. Über Schadensersatz wurde in diesem Verfahren nicht entschieden.5
Was bedeutet das für Marketing und Werbung?
Urheberrechtlich geschützte Texte sind nicht nur in der Musik relevant.
Auch Unternehmen verwenden kreative Sprachwerke, beispielsweise Werbetexte, Kampagnenkonzepte oder längere erzählerische Inhalte.
Wenn solche Inhalte unerlaubt übernommen werden, können neben Unterlassungsansprüchen auch wirtschaftliche Fragen entstehen.
Das gilt unabhängig davon, ob die Inhalte später mit oder ohne KI weiterverarbeitet werden.
Welche angemessene Vergütung wäre für die konkrete kommerzielle Verwendung des urheberrechtlich geschützten Liedtextes zu zahlen gewesen?
Fachliche Einordnung der Autorin zum hypothetischen Szenario – keine Aussage des Gerichts.
Was zeigen diese drei Gerichtsfälle für die wirtschaftliche Bewertung von Rechtsverletzungen?
Die drei Entscheidungen beschäftigen sich mit unterschiedlichen Fragen des Urheberrechts.
Im Münchner Fall fehlte nach Auffassung des Gerichts der für den Urheberrechtsschutz erforderliche menschliche Schöpfungsbeitrag.
Im Düsseldorfer Fall waren nach Auffassung des Gerichts keine geschützten individuellen Gestaltungselemente der Originalfotografie in die KI-Illustration übernommen worden.
Im Frankfurter Fall blieb ein menschlich geschaffener Liedtext geschützt, obwohl KI für die Musikproduktion eingesetzt worden war.
Alle drei Fälle zeigen, dass sich die rechtliche Schutzfähigkeit und eine mögliche Rechtsverletzung nicht allein aus dem Einsatz von KI ableiten lassen.
Wenn eine unerlaubte Nutzung eines geschützten Werks festgestellt wird und ein Schadensersatzanspruch besteht, entsteht jedoch eine weitere Frage:
Wie viel Geld ist die konkrete Nutzung wirtschaftlich wert?
Bei der Beantwortung können unabhängige Sachverständigengutachten helfen.
Das Urheberrechtsgesetz sieht unter anderem vor, Schadensersatz anhand einer angemessenen hypothetischen Lizenzvergütung zu berechnen.9
Auch bei bestimmten Markenrechtsverletzungen ist eine entsprechende Berechnungsmethode gesetzlich vorgesehen.11
Dabei sind der wirtschaftliche Wert des betroffenen Rechts, die konkrete Nutzung und geeignete Vergleichsdaten voneinander zu unterscheiden.
Ein sachverständiges Gutachten kann eine fachlich fundierte Grundlage für die Bewertung liefern.
Eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann auch bei unvollständiger Datenlage eine fachlich begründete Schätzung erstellen, sofern ausreichende Anhaltspunkte oder geeignete Vergleichsdaten vorhanden sind. Die Annahmen und Unsicherheiten müssen transparent sein.
Die rechtliche Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe Schadensersatz geschuldet wird, trifft das Gericht.
Häufige Fragen zu Gutachten und Schadensersatz
Wann wird bei einer Urheberrechtsverletzung ein Sachverständigengutachten benötigt?
Ein Sachverständigengutachten kann sinnvoll sein, wenn die rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vorliegen, aber über dessen wirtschaftliche Höhe gestritten wird.
Das Gericht kann eine sachverständige Begutachtung veranlassen. Auch eine Partei kann ein eigenes Gutachten beauftragen.
Ein Gutachten ist nicht in jedem Fall erforderlich, denn Gerichte können die Schadenshöhe nach § 287 ZPO unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch selbst schätzen.10
Was bedeutet Lizenzanalogie?
Bei der Lizenzanalogie wird ermittelt, welche angemessene Vergütung ein Nutzer hätte bezahlen müssen, wenn er vor der Verwendung eines geschützten Werks eine entsprechende Nutzungserlaubnis eingeholt hätte.
Dabei werden unter anderem die Art und der Umfang der Nutzung sowie geeignete marktübliche Vergleichsvergütungen berücksichtigt.9
Kann eine Sachverständige berechnen, was die unerlaubte Verwendung eines Logos wert ist?
Ja, soweit die Fragestellung die wirtschaftliche Bewertung der konkreten Nutzung betrifft und die erforderlichen Informationen vorliegen.
Dabei kann beispielsweise untersucht werden, welche Lizenzvergütung bei einer rechtmäßigen Nutzung des Logos angemessen gewesen wäre.
Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch ist jedoch, dass das betroffene Recht geschützt ist und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann der Schaden durch die unerlaubte Verwendung eines Fotos ermittelt werden?
Ja. Für eine wirtschaftliche Lizenzbewertung können beispielsweise Verwendungsart, Nutzungsdauer, Reichweite und marktübliche Lizenzentgelte berücksichtigt werden.
Die Bewertung muss sich auf die tatsächlich relevante und rechtlich zu beurteilende Nutzung beziehen.
Kann auch die unerlaubte Übernahme eines Liedtextes zu Schadensersatz führen?
Ja, wenn ein urheberrechtlich geschützter Liedtext rechtswidrig und schuldhaft genutzt wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine mögliche Berechnungsgrundlage ist die angemessene Lizenzvergütung. Bei der wirtschaftlichen Ermittlung können unter anderem Nutzungsumfang, Verwertung und geeignete Vergütungsvergleiche relevant sein.
Ist der wirtschaftliche Wert einer Marke dasselbe wie der Schaden durch eine Rechtsverletzung?
Nein.
Der gesamte wirtschaftliche Wert einer Marke und der Schaden aus einer konkreten Rechtsverletzung sind unterschiedliche Bewertungsgegenstände.
Bei einer Verletzung geht es darum, welcher ersatzfähige Schaden durch die konkrete Nutzung entstanden ist beziehungsweise welche gesetzlich zulässige Methode zur Schadensbemessung angewendet wird.
Weitere Antworten zur Markenbewertung finden Sie unter Häufige Fragen zur Markenbewertung.
Unabhängige Gutachten zu Marken, Marketing und wirtschaftlichen Bewertungsfragen
Prof. Dr. Claudia Bünte ist von der IHK Berlin öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Marketing (insbesondere Marken) und Wirtschaftskommunikation.7
Sie verfügt über langjährige Erfahrung in Markenstrategie, Marketing und Wirtschaftskommunikation sowie seit 2016 in der wissenschaftlichen und praktischen Beschäftigung mit Künstlicher Intelligenz. Sie ist Professorin für Betriebswirtschaftslehre und Digital Marketing.8
Zu ihren Leistungen gehören insbesondere Markenbewertungen und unabhängige sachverständige Untersuchungen wirtschaftlicher und fachlicher Fragestellungen im Marketing.
Bei Streitigkeiten über die Nutzung von Marken, Logos oder kreativen Kommunikationsleistungen kann ein Gutachten dazu beitragen, wirtschaftliche Bewertungsfragen nachvollziehbar zu klären. Ob und in welchem Umfang eine solche Bewertung in das jeweilige Sachgebiet fällt oder ergänzende Spezialexpertise benötigt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Sie benötigen eine wirtschaftliche Bewertung oder ein Sachverständigengutachten zu einer Marke, einer Kreativleistung oder deren Nutzung?
In einem ersten Gespräch lässt sich klären, ob und in welchem Umfang ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein kann.
Kontakt für eine kostenlose Erstberatung: office@marketinggutachten.com
Hinweis: Die dargestellten Gerichtsentscheidungen dienen der fachlichen Einordnung von Fragen aus Marketing, Markenführung und Werbung. Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine juristische Prüfung des Einzelfalls. Die beschriebenen hypothetischen Gutachtenaufträge sind keine tatsächlich durchgeführten Begutachtungen der vorgestellten Gerichtsverfahren.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- 1
- 2§ 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) – Geschützte Werke und persönliche geistige Schöpfung: Gesetze im Internet. ↩ ab
- 3§ 3 Markengesetz (MarkenG) – Als Marke schutzfähige Zeichen: Gesetze im Internet. ↩ ab
- 4
- 5Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2025, Az. 2-06 O 401/25: Urheberrechtsschutz für einen menschlich geschaffenen Liedtext bei anschließender KI-Musikproduktion: Hessenrecht – Originalentscheidung. ↩ abcd
- 6§ 294 Zivilprozessordnung (ZPO) – Glaubhaftmachung: Gesetze im Internet. ↩
- 7Sachverständigentätigkeit Prof. Dr. Claudia Bünte: MarketingGutachten.com und IHK Berlin – Sachverständigenwesen. ↩ ab
- 8SRH University, Hochschulprofil Prof. Dr. Claudia Bünte: Qualifikation, wissenschaftliche Tätigkeit und Berufserfahrung. ↩ ab
- 9
- 10§ 287 Zivilprozessordnung (ZPO) – Schadensermittlung, Schätzung und mögliche Begutachtung durch Sachverständige: Gesetze im Internet. ↩ abc
- 11§ 14 Abs. 6 Markengesetz (MarkenG) – Schadensersatz bei Markenrechtsverletzungen einschließlich Berechnung anhand einer angemessenen Lizenzvergütung: Gesetze im Internet. ↩
Bildnachweise
- Abbildung 1: Drei KI-generierte Logos aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht München. Quelle: AG München, Urteil vom 13.02.2026, Az. 142 C 9786/25, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-1513
- Abbildung 2: Originalfotografie eines Hundes unter Wasser. Fotografin: Pfotenblitzer Tierfotografie. Quelle: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2026, Az. I-20 W 2/26, https://aufrecht.de/urteile/urheberrecht/ki-comic-von-foto-mit-unterwasser-hund-und-rotem-ball-olg-duesseldorf-beschl-v-02042026-az-i-20-w-2/26
- Abbildung 3: KI-generierte Illustration unter Verwendung der Originalfotografie. Quelle: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2026, Az. I-20 W 2/26, https://aufrecht.de/urteile/urheberrecht/ki-comic-von-foto-mit-unterwasser-hund-und-rotem-ball-olg-duesseldorf-beschl-v-02042026-az-i-20-w-2/26